Noch ein letztes Mal die Hand drücken oder einfach nur vor dem Sarg Lebewohl sagen: Eine Aufbahrung zu Hause oder in der Kirche bietet den Angehörigen vor der Beisetzung die Möglichkeit, auf würdevolle Weise Abschied zu nehmen. Benu – Bestattung und Vorsorge informiert Sie über die Voraussetzungen, die verschiedenen Arten (offene oder geschlossene) und die Kosten für eine Aufbahrung in Österreich.
Aufbahrung in Österreich: Kosten u. Formen
Was passiert bei einer Aufbahrung?
Wozu dient eine Aufbahrung?
Was bringt man zur Aufbahrung mit?
Wie schnell erfolgt die Aufbahrung nach dem Tod?
Offene vs. geschlossene Aufbahrung
Aufbahrung zu Hause
Wie viel kostet eine Aufbahrung?
Aufbahrung in Österreich: Kosten u. Formen
'Aufbahrung' bezeichnet das Aufstellen einer verstorbenen Person während eines gesetzlich bestimmten oder eines behördlich genehmigten Zeitraumes in öffentlichen oder privaten Räumlichkeiten vor der Beerdigung, entweder auf einer Totenbahre oder in einem Sarg. Viele Hinterbliebene nutzen die Aufbahrung, um von der verstorbenen Person Abschied zu nehmen. Besonders für Kinder kann es wichtig sein, die verstorbene Person ein letztes Mal zu sehen, um die Endgültigkeit des Todes zu verstehen und zu akzeptieren (mehr zum Thema Kindern den Tod erklären).
Wenn eine Aufbahrung im offenen Sarg stattfindet, wird sie meist vor der Trauerfeier in einer separaten Aufbahrungshalle durchgeführt. Eine Aufbahrung kann aber auch in der Aufbahrungshalle eines Friedhofs, eines Bestattungsunternehmens, eines Krematoriums oder in einer Kirche stattfinden. Es ist auch möglich, die Aufbahrung zu Hause durchzuführen, allerdings ist diese Praxis in Österreich rückläufig.
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Was passiert bei einer Aufbahrung?
Damit eine Aufbahrung überhaupt stattfinden kann, muss die Totenbeschau vorgenommen und die Freigabe durch die Todesbescheinigung erfolgen. Wichtig ist ebenso die hygienische Grundversorgung bzw. die Waschung der verstorbenen Person. Für Angehörige ist es möglich, diese Waschung selbst vorzunehmen. Beachten Sie jedoch, dass bereits ein bis zwei Stunden nach dem Tod die Totenstarre einsetzt. Dabei beginnt sich der Körper von der Halsmuskulatur an abwärts zu versteifen. Zu diesem Zeitpunkt ist es schwierig, die Waschung vorzunehmen.
Die Waschung für die Aufbahrung gehört zu den Leistungen, die in der Regel Ihr Bestattungsunternehmen für Sie erledigt. Benu – Bestattung und Vorsorge ist Ihnen hierbei gerne behilflich. Sie können uns im Vorfeld auch sehr die Kleidung zukommen lassen, in der die verstorbene Person aufgebahrt und beigesetzt bzw. kremiert werden soll.
Wozu dient eine Aufbahrung?
Den Tod wortwörtlich begreifbar machen – sei es durch persönliche Abschiedsgesten oder einfach nur durch ein (vielleicht leicht zögerliches) Herantreten an den Sarg, in welchem der oder die Verstorbene liegt: Das ist der Zweck der Aufbahrung. Man muss keine Angst haben – von Verstorbenen gehen keine Gefahren mehr aus.
Eine offene Aufbahrung ermöglicht es den Angehörigen, den oder die Verstorbene:n ein letztes Mal zu sehen und zu berühren. Viele realisieren so erst den Tod eines geliebten Menschen.
Der friedliche Anblick des Verstorbenen kann, vor allem wenn diese:r eine schwere Krankheit durchlitten hat, Trost spenden und Angehörigen bei der Trauerbewältigung helfen. Die Muskeln entspannen sich nach dem Tod – der oder die Verstorbene wird von einer Aura der Friedlichkeit umgeben. Vor allem im Vorfeld einer Feuerbestattung entscheiden sich viele für eine Aufbahrung.
Was bringt man zur Aufbahrung mit?
Sie müssen gar nichts zur Aufbahrung mitbringen. Allerdings entscheiden sich viele Menschen dafür, Blumen (z.B. Trauerbuketts), persönliche Erinnerungsstücke, Briefe oder ähnliches mitzubringen und sie bei der Verabschiedung am Sarg niederzulegen.
Wie schnell erfolgt die Aufbahrung nach dem Tod?
Per Gesetz muss eine verstorbene Person in Österreich unmittelbar im Anschluss an die Aufbahrung beerdigt bzw. kremiert werden. Da Verstorbene allerdings frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes beigesetzt werden dürfen, erfolgen Aufbahrungen normalerweise ab 48 Stunden nach Eintritt des Todes und längstens bis 36 Stunden nach Eintritt des Todes. Diese Regelung gilt für die meisten Bundesländer (Quelle).
Ausnahmen gibt es nur, wenn die Todesursache im Rahmen der Totenbeschau nicht eindeutig geklärt werden konnte und eine Obduktion erfolgt. In diesem Fall muss das Bestattungsunternehmen für die Aufbahrung erst auf die Freigabe des Leichnams warten.
Offene vs. geschlossene Aufbahrung
Man unterscheidet zwischen offener und geschlossener Aufbahrung. Bei der offenen Aufbahrung liegt die verstorbene Person im offenen Sarg. In der Regel werden Verstorbene hierfür in ihrer Lieblingskleidung eingekleidet. Die offene Aufbahrung kann bei der Trauerbewältigung helfen, weil eine "persönlichere" Verabschiedung möglich ist. Vielen Menschen ist es aber unangenehm bzw. sogar unheimlich, die verstorbene Person noch einmal zu sehen.
Aus diesem Grund wird in 90 Prozent der Fälle die geschlossene Aufbahrung gewählt. Der Abschied findet dabei am bereits geschlossenen Sarg statt, welcher nach Wunsch mit Blumen dekoriert und in der Trauerhalle, Kirche oder Krematorium aufgebahrt werden kann. Dies gibt jedem Trauergast auf der Trauerfeier die Gelegenheit, sich noch einmal zu verabschieden.
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... weil der Tod für Angehörige schon belastend genug ist.
Aufbahrung zu Hause
Wir leben in einer Gesellschaft und in einer Zeit, in der das Thema Tod stark tabuisiert wird. Das sehen wir auch daran, dass die Aufbahrung zu Hause in Österreich stark rückläufig ist. Früher war es im Rahmen der Totenwache vollkommen normal, Verstorbene zu Hause aufzubahren. Nach dem eingetretenen Todesfall kamen Familie und Angehörige zusammen, wuschen und kleideten die bzw. den Verstorbenen an.
Anschließend wurde die verstorbene Person in einem ruhigen Raum (bereits eingesargt) oder ohne Sarg im Bett liegend aufgebahrt. Früher mussten Särge je nach Bedarf erst hergestellt werden. Bei der Aufbahrung zu Hause wurde gebetet, gesungen, geweint und Totenwache gehalten. Anschließend fanden das Begräbnis und die Trauerfeier statt.
Hausaufbahrungen sind immer noch möglich, werden aber nur noch selten durchgeführt. Wenn Sie sich für eine Aufbahrung zu Hause entscheiden, beachten Sie bitte, dass die meisten Bundesländer in Österreich eine Aufbahrung zuhause nur maximal bis 36 Stunden nach Eintritt des Todes erlauben. Es muss in jedem Fall mit Genehmigung des Totenbeschauarztes geschehen, bzw. in Abhängigkeit von den Landesgesetzen, bzw. der Gemeindeverordnung.
Das Team von Benu steht Ihnen in dieser herausfordernden Zeit zur Seite und unterstützt Sie gerne bei der Planung und Organisation der Trauerfeier. Falls Sie eine Hausaufbahrung wünschen, beraten wir Sie gerne in einem unserer Standorte oder telefonisch unter 01 907 68 85.
Wie viel kostet eine Aufbahrung?
Die Kosten für eine Aufbahrung können je nach Bestatter und Leistungsumfang stark variieren. In der Regel ist eine geschlossene Aufbahrung günstiger als eine offene, da die hygienische und kosmetische Versorgung des Verstorbenen weniger Zeit beansprucht und keine speziellen Räumlichkeiten erforderlich sind. Die folgenden Beispiele sind für Aufbahrungsfeiern in Wien berechnet. Beachten Sie bitte, dass die Preise stark variabel sind, abhängig von Bundesland zu Bundesland und den Räumlichkeiten.
Leistungen - Erdbestattung
Trauerfeier | Kosten |
---|---|
Trauerfeier am Grab | ab 360€ |
Feierliche Sargaufbahrung Klein | ab 690€ |
Feierliche Sargaufbahrung Groß | ab 960€ |
Summe Trauerfeier | ab 360€ |
Leistungen - Feuerbestattung
Trauerfeier bzw. Beisetzung am Friedhof | Kosten |
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Sargverabschiedung | ab 490€ |
Feierliche Urnenbeisetzung | ab 420€ |
Stille Urnenbeisetzung | ab 230€ |
Summe Beisetzung am Friedhof | ab 230€ |
Leistungen – Baumbestattung
Beisetzung am Waldfriedhof | Kosten |
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Beisetzungsgebühren im Ruheforst | ab 395€ |
Bereitstellungsgebühr Baumgrab | ab 600€ |
Summe Friedhofsgebühren | ab 995€ |
Leistungen – Donaubestattung
Trauerfeier | Kosten |
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Sargverabschiedung | ab 490€ |
Trauerfeier am Schiff in Hainburg | ab 940€ |
Trauerfeier am Schiff in der Wachau | ab 1.740€ |
Summe Trauerfeier | ab 490€ |
Wenn der oder die Verstorbene im Rahmen einer Bestattungsvorsorge mittels Sterbegeldversicherung oder Treuhandkonto für den Todesfall vorgesorgt hat, können die Kosten für die Aufbahrungshalle durch die jeweilige Versicherung abgedeckt werden.
Sie können auch selbst zu Lebzeiten bereits festhalten, welche Form der Aufbahrung Sie sich wünschen. Planen Sie kostenlos bereits heute Ihre Bestattung, nach Ihren individuellen Wünschen, und geben Sie so Ihrer Familie mehr Zeit für den Abschied.
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