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Sarg & Urne

Urne zu Hause: Voraussetzungen, Ablauf & Kosten

Stefan Atz

VERFASST VON

Stefan Atz

2024-04-11

Lesezeit: 6 Minuten

Kann man in Österreich die Urne mit nach Hause nehmen? Klare Antwort: Ja. In Österreich ist es erlaubt, eine Urne zu Hause zu verwahren, sofern die Zustimmung des Grundstückseigentümers und der Gemeinde vorliegen. Benu – Bestattung und Vorsorge informiert Sie über die aktuellen Regelungen, den Ablauf und die Kosten dieser besonderen Bestattungsform.

Die Urne zu Hause in Österreich: Kosten & Ablauf

Feuerbestattungen, also Beisetzungen der Asche nach einer Kremation, machen in Österreich mittlerweile mehr als die Hälfte aller Bestattungen aus. Neben der Urnenbestattung am Friedhof oder in einer Urnennische gibt es noch Naturbestattungen auf speziell gewidmeten Waldfriedhöfen (Baumbestattung) oder an besonderen Stellen der Donau (Donaubestattung).

Seit einigen Jahren entscheiden sich aber immer mehr Menschen für die Urne zu Hause. Ein häufiger Grund dafür ist die unmittelbare Nähe zur verstorbenen Person, was die Trauerarbeit erleichtern kann. Auch praktische Gründe sprechen für die Urnenverwahrung zu Hause: Der Weg zum Friedhof entfällt, es müssen keine Friedhofsgebühren gezahlt werden und auch die Grabpflege fällt weg.

Was kostet die Urne zu Hause?

Die durchschnittlichen Bestattungskosten liegen in Österreich bei rund 5.000 €. Die Urne zu Hause schlägt aber gerade mal mit der Hälfte dieses Preises zu Buche: Je nach Bundesland kostet die Urne für Zuhause ab ab 2.459 €. Das liegt daran, dass im Falle einer Urnenaufbewahrung zu Hause mehrere Tausend Euro Kosten für Sarg, Gebühren und Steinmetzarbeiten entfallen. 

Die Urne zu Hause auf einen Blick

Stand der Informationen: April 2024

  • Das Aufbewahren einer Urne zu Hause ist in Österreich möglich, allerdings sind die Voraussetzungen in jedem Bundesland leicht unterschiedlich. Sie finden alle in unserer Übersicht.
  • Die Kosten für eine Urne zu Hause betragen, abhängig von den Genehmigungskosten im jeweiligen Bundesland, ab 2.459 €.
  • Die Bestattung der Urne im eigenen Garten ist ebenfalls möglich.
  • Bei einem Umzug muss die Urne zu Hause neu beantragt werden.
  • Die Entnahme einer Teilmenge der Kremationsasche zur Fertigung von Gedenkschmuck, Edelsteinen und Diamanten ist ebenfalls möglich.
  • Auch bei dieser Bestattungsform sind Verabschiedungen und Trauerfeiern wie am Friedhof möglich.

Ablauf: So kommt die Urne zu Ihnen nach Hause

Stand der Informationen: April 2024

Folgende Schritte müssen erfüllt sein, wenn Sie die Urne im eigenen Zuhause aufstellen wollen:

  1. Beauftragung der Feuerbestattung bei einem Bestatter Ihrer Wahl, z.B. Benu.
  2. Auswahl eines geeigneten Urnenmodells
  3. Einäscherung des/der Verstorbenen in einem Krematorium
  4. Einholung der Zustimmungserklärung des Grundstückbesitzers bzw. des Vermieters (dazu unten mehr)
  5. Antrag auf Aufbewahrung der Urne zu Hause bei der Gemeinde (dazu unten mehr)
  6. Erteilung der Genehmigung durch die Gemeinde
  7. Übernahme der Asche vom Bestatter
  8. Aufstellen der Urne zu Hause an einem pietätvollen Ort oder Beisetzung im Garten

Die Urne zu Hause mit Benu

Benu – Bestattung und Vorsorge hat sehr viel Erfahrung mit dieser besonderen Form der Bestattung und unterstützt Sie gerne. Nach der Beauftragung von Benu wird der oder die Verstorbene vom Sterbeort abgeholt. Er oder sie wird eingekleidet, in den Sarg gebettet und für die Kremation vorbereitet. Nach erfolgter Kremation holt Benu die Urne ab und übergibt sie Ihnen. Die Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt, die Abholung der Sterbeurkunde sowie die Einholung notwendiger Genehmigungen übernehmen wir ebenfalls für Sie.

Kann man eine Urne selbst transportieren?

Mit der Bewilligung der Gemeinde dürfen Sie die Urne vom Krematorium oder dem Bestatter entgegennehmen und dann privat überführen, sprich zu sich nach Hause transportieren. Diese Bewilligung ist dann entsprechend vorzuzeigen. Dies ist eine Ausnahme, denn für gewöhnlich gilt: Angehörige dürfen bei einer Feuerbestattung mit anschließender Urnenbeisetzung die Urne nicht selbsttätig zum Beisetzungsort transportieren. Für die Überführung ist für gewöhnlich ein Bestattungskraftwagen nötig.

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Voraussetzungen der Urne zu Hause

In Österreich ist im Anschluss an eine Feuerbestattung die Aufbewahrung einer Urne zu Hause grundsätzlich rechtlich möglich. In jedem Bundesland gelten aber gesonderte Auflagen. Hier erfahren Sie alle aktuellen Regelungen zum Ablauf, den Kosten und den notwendigen Behördenwegen.

Voraussetzung 1: Grundstückseigentümer muss zustimmen

Im Rahmen des Antrags ist auch die Zustimmung des Grundstückseigentümers/Vermieter einzuholen. Bei einer Wohnung wäre dies der Vermieter, bei selbstgenutzten Wohnungen im Eigentum ist keine Zustimmung erforderlich. Als Eigentümer genügt ein Grundbuchauszug.

Im Falle eines Umzugs, muss der Antrag erneut gestellt werden.

Hier können Sie eine Zustimmungsvorlage für den Vermieter downloaden.

Voraussetzung 2: Antrag bei der Gemeinde stellen

Nach der Zustimmung durch den Vermieter/Grundstückseigentümer, kann der Antrag bei der Gemeinde bzw. beim zuständigen Bürgermeister eingebracht werden.

Hier die Übersicht der Antragsstellen für jedes Bundesland sowie eine Übersicht über die Gebühren für die Urne zuhause

BundeslandOrt der Antragstellung
WienGenehmigung durch die MA40
NiederösterreichBewilligung der Gemeinde
BurgenlandGenehmigung durch den Bürgermeister
KärntenGenehmigung einer Sonderbestattungsanlage durch die Gemeinde
OberösterreichBewilligung der Gemeinde
SalzburgGenehmigung durch den Bürgermeister
TirolMitnahme der ganzen Urne ist nicht möglich, ein kleiner Teil der Asche darf entnommen werden
VorarlbergMitnahme der ganzen Urne ist nicht möglich, die Asche kann geteilt werden, ein Teil muss beigesetzt werden
SteiermarkBewilligung der Gemeinde (in Graz des Magistrats)
BundeslandGebühren
Wien40€ pro Wohnung // 192,20€ für den Garten
Niederösterreich268€
Burgenlandk.A.
Kärnten500-700€
Oberösterreich191,70€
Salzburg172,10€
Tirolk.A.
Vorarlbergk.A.
Steiermark135,20€

Nicht erlaubt: Verstreuen der Asche

Die Genehmigung für die Urne zu Hause erlaubt lediglich das Aufstellen der Urne im eigenen Zuhause oder die Beisetzung der gesamten Urne im Garten. Des eigenhändige Verstreuen der Kremationsasche ist in Österreich hingegen verboten und wird mit einer Strafe von bis zu 20.000€ Bußgeld geahndet. 

Auch das eigenständige Entnehmen von Asche aus der Urne ist untersagt. Gemäß des österreichischen Gesetzgebers verstößt dies gegen die Würde der verstorbenen Person und die Grundsätze der pietätvollen Bestattung.

Wahl der Urne für zu Hause

Eine Urne können Sie bei der Aufbewahrung zu Hause ganz nach Ihrem persönlichem Geschmack auswählen. Nach der Kremierung wird die Asche in eine Aschekapsel gefüllt, die zur Sicherung dient. Die Aschekapsel wird dann in die Schmuckurne (Urne im gängigen Sprachgebrauch) gegeben.

Dabei haben Sie bei der Auswahl der Materialien sowie der Gestaltung völlig freie Auswahl. Egal ob aus diversen Hölzern, Steinen oder Keramik, es gibt eine Vielzahl an Auswahlmöglichkeiten. Hier eine Auswahl von Urnenmodellen, die wir bei Benu Bestattung anbieten:

Bestattung im eigenen Garten

Manche Angehörige haben den Wunsch, die Asche eines geliebten Verstorbenen nicht im Haus aufzustellen, sondern im eigenen Garten zu begraben. De facto also eine sogenannte Baumbestattung im eigenen Garten. Sie können eine biologisch abbaubare Urne ins Wurzelwerk eines Baumes setzen. Einen Baum über der Urne pflanzen. Dies muss jedoch auf Ihrem eigenen Grundstück geschehen. Beachten Sie dass das Beerdigen eines Leichnams im Garten nicht erlaubt ist, ebensowenig das Verstreuen der Asche Verstorbener im Garten.

Privatbegräbnisstätte als Möglichkeit für die Beisetzung im Garten

In Österreich gibt es die rechtliche Möglichkeit einer privaten Urnenbeisetzung im Garten bzw. auf dem Grundstück. Dabei spricht man genau wie beim Aufstellen in der Wohnung von einer Privatbegräbnisstätte oder Sonderbestattungsanlage, die zuvor genehmigt werden muss. Dies ist der gleiche formale Akt bei dem wir Sie gerne unterstützen.

Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden:

  • Zustimmung des Grundstücksbesitzers bzw. aller Besitzer bei gemeinschaftlichem Besitz [Formular zum Download]
  • Antrag genehmigen lassen zur Errichtung der Privatbegräbnisstätte bei der eigenen Gemeinde.

Beide Formalitäten werden in der Regel sehr schnell genehmigt, auch dabei unterstützen wir Sie gerne. Rufen Sie uns einfach an: Wir sind 24/7 rund um die Uhr für Sie da!

FAQs zur Urne zu Hause

Quellen

Jusline.at: Gesetz über das Leichen- und Bestattungswesen (Link)