Darf in Österreich am Sonntag beerdigt werden? Wann nach der letzten Beisetzung darf die nächste Person in einem Familiengrab beigesetzt werden? Müssen verstorbene Personen grundsätzlich am Friedhof bestattet werden? Diese und andere Fragen beantworten die Leichenbestattungsgesetze der Länder. Benu – Bestattung und Vorsorge gibt einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften.
Leichenbestattungsgesetz: Regelungen in Österreich
Regelungen der einzelnen Länder
Regelungen für Begräbnisstätten bei Erdbestattung
Regelungen bei Begräbnisstätten bei Feuerbestattung
Ein Grab in Österreich auflösen: wie?
Leichenbestattungsgesetz: Regelungen in Österreich
Die Regelung des Leichen- und Bestattungswesens liegt in Österreich bei den Ländern. Es gibt in Österreich also neun einzelne Landesgesetze für das Leichen- und Bestattungswesen. Diese Landesgesetze enthalten insbesondere Regelungen über die Totenbeschauung, Obduktion, Leichenbestattung, Überführung und Enterdigung (Exhumierung) von Leichen, Urnenbeisetzung und Aschenkapseln, sowie Bestimmungen zu Bestattungsanlagen und Krematorien. Außerdem regeln sie Grabstellenbenützungsrecht und Gebühren bei Bestattungsanlagen von Gemeinden.
Regelungen der einzelnen Länder
- Für Niederösterreich: Niederösterreichisches Bestattungsgesetz
- Für Wien: Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz
- Für Vorarlberg: Vorarlberger Bestattungsgesetz
- Für die Steiermark: Steiermärkisches Leichenbestattungsgesetz
- Für Salzburg: Salzburger Leichen- und Bestattungsverordnung
- Für Oberösterreich: Oberösterreichisches Leichenbestattungsgesetz
- Für Kärnten: Kärtner Bestattungsgesetz
- Für das Burgenland: Burgenländisches Leichen- und Bestattungswesengesetz
- Für Tirol: Tiroler Gemeindesanitätsdienstgesetz
Welche Bestattungsarten sind vorgesehen?
Als Bestattungsarten sehen alle Landesgesetze die Erdbestattung und die Feuerbestattung vor, wobei in manchen Landesgesetzen die Beisetzung einer Leiche in einer gemauerten Grabstelle (Gruft) der Erdbestattung gleichgestellt ist (Niederösterreich, Wien, Vorarlberg, Steiermark, Oberösterreich, Kärnten und Burgenland).
Regelungen für Begräbnisstätten bei Erdbestattung
Hier und da liest man im Internet über den Friedhofzwang. Was es damit auf sich hat, möchten wir Ihnen nachfolgend erklären. Grundsätzlich hat die Erdbestattung auf Friedhöfen zu erfolgen. Mit Ausnahme von Tirol sehen die einzelnen Landesgesetze jedoch Regelungen vor, welche die Bestattung von Leichen auch außerhalb von Friedhöfen erlauben, wobei hierfür zunächst eine entsprechende Bewilligung der jeweils zuständigen Behörde einzuholen ist. Die Regelungen der Bundesländer sind nachfolgend im Detail aufgelistet.
Regelungen bei Begräbnisstätten bei Feuerbestattung
Auch die Beisetzung und Aufbewahrung der Urne oder Aschenkapsel im Falle einer Feuerbestattung ist grundsätzlich auf einem Friedhof, einer Naturbestattungsanlage (das sind Anlagen zur ausschließlichen Beisetzung von verrottbaren Urnen oder Aschenkapseln), Urnenhainen und Urnenhallen vorgesehen. Mit einer entsprechenden Bewilligung erlauben jedoch alle Landesgesetze die Urnenbeisetzung außerhalb eines Friedhofs (zB.in Form der Urne zu Hause). Die Regelungen der Bundesländer sind nachfolgend im Detail aufgelistet.
Ein Grab in Österreich auflösen: wie?
Grundsätzlich kann man ein Grab vorzeitig auflösen, wenn es keine Hinterbliebenen gibt, welche sich um die Grabpflege kümmern können.
- Die Ruhezeit für Urnengräber beläuft sich meist auf 10 oder 20 Jahre.
- Erdgräber haben normalerweise eine Ruhezeit zwischen 20 und 30 Jahren.
Nach Ablauf der Ruhezeit für eine Grabstätte haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können das Grab auflösen oder das Nutzungsrecht erneuern.
- Bei einer Grabauflösung wird das Grab abgeräumt und eingeebnet, damit es danach neu belegt werden kann.
- Bei einem Wahlgrab kann das Nutzungsrecht beliebig oft verlängert werden.
- Erfahren Sie alles Wichtige über die Auflösung eines Grabes, dem Grabnutzungsrecht und den gesetzlichen Fristen und Möglichkeiten in unserem diesbezüglichen Artikel "Alles Wissenswerte zur Grabauflösung und Einebnung".
Bestattungsvorsorge planen
Erhalten Sie noch heute ein transparentes Online-Angebot für eine Bestattungsvorsorge nach Ihren Vorstellungen.