In Österreich muss für jede verstorbene Person im Rahmen der Totenbeschau ein sogenannter Totenschein ausgestellt werden. Benu – Bestattung und Vorsorge klärt darüber auf, wofür Sie den Totenschein benötigen, was darauf vermerkt wird, und wer ihn ausstellt.
Totenschein – was ist das genau?
Wie komme ich zum Totenschein?
Ist Totenschein gleich Sterbeurkunde?
Der Totenschein im Überblick
Wann bekommt man den Totenschein?
Was kostet der Totenschein?
Totenschein – was ist das genau?
Der Totenschein gehört zu jenen wichtigen Dokumenten, die Sie im Zusammenhang mit einem Todesfall benötigen. Die komplette Checkliste für den Todesfall finden Sie in unserem zugehörigen Blogartikel. Eine Übersicht aller im Todesfall wichtigen Dokumente finden Sie hier. Den Totenschein, auch Leichenschauschein genannt, benötigen Sie u.a., um die Sterbeurkunde zu beantragen bzw. diese von Ihrem Bestattungsunternehmen beantragen zu lassen.
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Wie komme ich zum Totenschein?
Der Totenschein wird im Rahmen der sog. Totenbeschau durch den oder die Totenbeschauarzt oder Totenbeschauärztin ausgestellt. Diese oder diese ist sofort zu informieren, wenn jemand verstand. Ohne eine Totenbeschau darf die verstorbene Person weder bewegt, noch transportiert oder durch einen Bestatter abgeholt (überführt) werden. Der Totenschein wird nur dann ausgestellt, wenn die Todesursache im Rahmen der Totenbeschau eindeutig feststellbar ist.
In dem Totenschein ist auch das Formular "Anzeige des Todes“ enthalten. Mit diesem muss der Todesfall spätestens am nächsten Werktag beim Standesamt angezeigt werden. Dies wird in der Regel vom zuständigen Totenbeschauarzt erledigt. Bei Todesfällen im Krankenhaus oder im Pflegeheim übernimmt normalerweise die Krankenanstaltsleitung die Anzeige des Todes beim Standesamt.
Kann die Todesursache im Rahmen der Totenbeschau nicht eindeutig festgestellt werden, wird kein Totenschein ausgestellt. In diesem Fall (oder wenn Fremdverschulden nicht ausgeschlossen werden kann), ist die Totenbeschauperson berechtigt, eine Obduktion anzuordnen. In diesem Fall wird die verstorbene Person in die Gerichtsmedizin verbracht.
Ist Totenschein gleich Sterbeurkunde?
Nein, der Totenschein ist nicht gleich Sterbeurkunde. Allerdings brauchen Sie den Totenschein, der vom Totenbeschauarzt ausgestellt wird, um beim Standesamt den Tod der verstorbenen Person anzuzeigen, damit das Standesamt Ihnen anschließend die Sterbeurkunde ausstellt. Diese wiederum brauchen Sie, um alles andere in die Wege leiten zu können: Bestattungsplanung, Abmelden von Versicherungen, Mietverträgen, Wohnungsauflösung, Testamentseröffnung usw. Mehr Informationen über die Ausstellung der Sterbeurkunde.
Der Totenschein im Überblick
- Der Totenschein wird durch den Totenbeschauarzt bzw. die Totenbeschauärztin ausgestellt.
- Für einen Totenschein fallen keine Kosten an.
- Die Ausstellung muss innerhalb eines Werktages erfolgen.
- Eine Ausfertigung erhält die Gemeinde (in welcher der Todesfall eingetreten ist).
- Eine zweite Ausfertigung erhält der Bestatter bzw. die Bestatterin.
- Im Anschluss kann die Sterbeurkunde durch die Hinterbliebenen beantragt werden.
Wann bekommt man den Totenschein?
Der Totenschein muss innerhalb eines Werktages vom/von der Totenbeschauarzt/Totenbeschauärztin direkt an die Gemeinde, in der der Todesfall eingetreten ist, übermittelt werden. Eine weitere Ausfertigung erfolgt an das beauftragte Bestattungsunternehmen. Erst danach ist es für die Angehörigen möglich, die Sterbeurkunde zu beantragen.
Inhalt des Totenscheins
Unbedingt im Totenschein vermerkt müssen sein:
- Vorname und Nachname der bzw. des Verstorbenen
- Titel
- Geschlecht
- Letzte Wohnanschrift
- Tag und Ort der Geburt
- Sterbezeitpunkt
- Sterbeort
- Staatsangehörigkeit
- Todesursache
- Warnhinweise z.B für sanitätsbehördliche Belange
- Unterschrift des Arztes
Was kostet der Totenschein?
Für das Ausstellen des Totenscheins fallen keine Kosten an. Allerdings tragen Angehörige die Kosten der Totenbeschau, in deren Rahmen des Dokument ausgestellt wird.
Begräbniskosten-versicherung
... weil der Tod für Angehörige schon belastend genug ist.