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Totenbeschau – Was passiert bei der Leichenbeschau?

Stefan Atz

VERFASST VON

Stefan Atz

2024-12-02

Lesezeit: 5 Minuten

In Österreich ist jeder Todesfall umgehend einem Arzt/einer Ärztin, idealerweise dem zuständigen Totenbeschauarzt/der zuständigen Totenbeschauärztin zu melden. Dabei handelt es sich in der Regel um den/die Gemeindearzt/ärztin. Benu – Bestattung und Vorsorge klärt darüber auf, was eine Totenbeschau ist, und welche Untersuchungen im Zuge der Leichenbeschau gemacht werden.

Inhaltsverzeichnis

Totenbeschau in Österreich: Dokumente u. Ablauf

Tritt ein Todesfall plötzlich ein, wissen die Angehörigen oft nicht, was zu tun ist. Was viele nicht wissen: Per Gesetz muss in Österreich als allererstes ein Arzt/eine Ärztin verständigt werden. Das ist wichtig, damit die Todesursache abgeklärt werden kann. Idealerweise sollten Angehörige direkt den/die zuständige:n Totenbeschauarzt/Totenbeschauärztin verständigen. 

Viele Familien verständigen aber auch ihren Hausarzt/ihre Hausärztin. Erst, wenn die Totenbeschau durchgeführt wurde, darf das Bestattungsunternehmen die verstorbene Person abholen.

Bitte beachten Sie: Vor der Totenbeschau gilt ein allgemeines Verbringungs- und Veränderungsverbot. Das heißt, der Leichnam darf nicht gewaschen, angezogen oder vom Sterbeort weggebracht werden.

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Was wird bei einer Totenbeschau gemacht?

Wenn man von den leicht abweichenden Formulierungen der Landesbestattungsgesetze absieht, ist der Zweck einer Totenbeschau österreichweit recht einheitlich definiert. Der zuständige Arzt soll im Zuge einer Totenbeschau nach aktuellen wissenschaftlichen Standards feststellen:

  • ob die Merkmale des eingetretenen Todes (signum mortis) an der Leiche feststellbar sind (wir sprechen in diesem Zusammenhang auch von den sog. sicheren Zeichen des Todes).
  • wann der Tod eingetreten ist, und
  • ob der Verdacht auf Fremdeinwirkung auszuschließen ist.

Je nach Ergebnis der Untersuchung kann der Totenbeschauarzt die Leiche anschließend zur Bestattung freigeben, aufgrund von hygienischen Bedenken bestimmte Maßnahmen treffen oder zum Beispiel eine Obduktion veranlassen. Ist die Leiche zur Überführung freigegeben, kann sie vom Bestatter in eine Leichenhalle gebracht werden.

Totenbeschau vs. Obduktion

Die Begriffe Totenbeschau bzw. Leichenbeschau und Obduktion werden häufig synonym verwendet. Sie bezeichnen aber nicht den gleichen Prozess. Die Totenbeschau erfolgt unmittelbar nach Eintritt des Todes (in der Regel innerhalb von 24 Stunden) und dient der Feststellung der Todesursache. 

Erst, wenn im Zuge der Totenbeschau keine Todesursache festgestellt bzw. Fremdverschulden nicht ausgeschlossen werden kann, ist die Totenbeschauperson berechtigt, eine Obduktion anzuordnen. In diesem Fall wird die verstorbene Person in die Gerichtsmedizin verbracht.

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Wer macht die Totenbeschau (Zuständigkeit)?

Grundsätzlich ist in Österreich jeder Todesfall umgehend einer Ärztin oder einem Arzt zu melden. Im Idealfall sollte direkt die zuständige Totenbeschauärztin oder der zuständiger Totenbeschauarzt informiert werden. Dies ist in der Regel die Gemeindeärztin oder der Gemeindearzt. In Wien ist dafür die zentrale Totenbeschau der Magistratsabteilung 15 zuständig.

Damit fallen Todesfälle prinzipiell in die Zuständigkeit der Gemeinden. Da die betreffenden Landesgesetze jedoch nicht einheitlich sind, kann es in den unterschiedlichen Bundesländern mitunter zu verschiedenen Fristen und Verfahrensweisen kommen. Beim Gemeindeamt erhalten Sie genauere Informationen zu den unterschiedlichen Verfahrensweisen und Fristen bezüglich der Leichenschau.

Wer muss den Todesfall melden?

Zum Zweck der Totenbeschau ist ein jeder Todesfall der Gemeinde unverzüglich anzuzeigen. Gesetzlich sind zu einer solchen Anzeige in der Regel folgende Personen(gruppen) verpflichtet:

  1. Angehörige
  2. Mitbewohner:innen
  3. Pflegepersonal
  4. Inhaber:innen eines Beherbergungsbetriebes
  5. jeder Sonstige, der eine Leiche auffindet

Wer eine Leiche im öffentlichen Raum auffindet, ist prinzipiell zu einer Anzeige bei der zuständigen Polizeibehörde verpflichtet.

Wer zahlt die Totenbeschau?

In Österreich sind die Kosten für die Totenbeschau von den Angehörigen zu tragen. Das liegt daran, dass mit dem Tode einer Person ihre Mitgliedschaft in der Krankenversicherung erlischt. Gibt es keine Angehörigen, erfolgt die Totenbeschau auf Kosten des Landes. Je nach Bundesland und Zeitpunkt der Verständigung kostet die Totenbeschau zwischen 130 € und 300 €.

Die Totenbeschaukosten gehören im weitesten Sinne zu den Bestattungskosten. Wer seinen Angehörigen die finanzielle Last ersparen möchte, sollte beizeiten an eine Bestattungsvorsorge denken.

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... weil der Tod für Angehörige schon belastend genug ist.

Zweite Totenbeschau (Kremation)

Wird die verstorbene Person kremiert, weil eine Urnenbestattung bzw. eine Naturbestattung gewünscht wird, ist eine zweite Leichenschau gesetzlich vorgeschrieben. Diese wird immer direkt im Krematorium von einem befugten Arzt oder einer anderen berechtigten Person vorgenommen. Ohne zweite Leichenschau darf der Leichnam nicht zur Kremierung freigegeben werden. Im Falle einer Erdbestattung ist keine zweite Leichenbeschau vorgeschrieben, weil in diesem Fall später bei Bedarf eine Exhumierung möglich ist.

Relevante Dokumente für die Leichenbeschau

Für die Totenbeschau benötigt die Totenbeschauärztin bzw. der Totenbeschauarzt zur Beurteilung der Todesursache einen ärztlichen Behandlungsschein. In der Regel wird dieser von der behandelnden Ärztin, bzw. dem behandelnden Arzt der oder des Verstorbenen ausgestellt.

Falls dieses Dokument oder die betreffende Ärztin oder der betreffende Arzt zu diesem Zeitpunkt nicht zur Verfügung stehen, können die Unterlagen auch zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden.

Welche Dokumente stellt der Arzt bzw. die Ärztin aus?

Die Totenbeschauärztin/der Totenbeschauarzt stellt nach der Totenbeschau (in Falle einer Freigabe des oder der Verstorbenen)

  • das Formular “Anzeige des Todes” (enthält auch die Todesbescheinigung bzw. den Totenschein) und
  • den Leichenbegleitschein aus.

Der Totenschein ist besonders wichtig, da Sie ausschließlich mit dem Totenschein berechtigt sind, die Sterbeurkunde ausstellen zu lassen. Diese wiederum benötigen Sie, um die Beisetzung zu planen, eventuelle Lebensversicherungen geltend zu machen und das Erbe antreten zu können. Welche anderen Dokumente in diesem Zusammenhang wichtig sind, können Sie in unserem Ratgeber zum Thema Dokumente im Todesfall nachlesen.

Abholung durch den Bestatter

Nach der Freigabe durch den Totenbeschauarzt kann die verstorbene Person durch ein Bestattungsunternehmen wie z.B. Benu abgeholt und in eine Leichenhalle gebracht werden. Gerne unterstützen wir Sie jederzeit, sowohl bei der Abwicklung von Formularen und anderen administrativen Aufgaben als auch bei der Gestaltung und Durchführung von Trauerfeier und Bestattung. 

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Quellen

Oesterreich.gv.at: Was ist bei einem Todesfall zu tun? (Link)

Bestattungsinfo.at: Totenbeschau in Österreich – Infos, Dokumente und Ablauf (Link)