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Wohnungsauflösung nach Todesfall: Daten & Fakten

Alexander Burtscher

VERFASST VON

Alexander Burtscher

2024-12-03

Lesezeit: 4 Minuten

Zu den vielen Dingen, die bei einem Sterbefall zu tun sind, zählt oft auch die Haushaltsauflösung. Wir von Benu – Bestattung und Vorsorge informieren darüber, wann eine Wohnung oder ein Haus in Österreich nach einem Todesfall leer geräumt werden darf, wer dafür zuständig ist, wie lange Sie dafür Zeit haben, und wer die Kosten für die Entrümpelung im Sterbefall trägt.

Inhaltsverzeichnis

Wohnungsauflösung nach Todesfall in Österreich

Ein Todesfall, besonders ein unerwarteter Todesfall, kommt in der Regel mit einer sehr langen To-Do-Liste. Was genau in einem Todesfall in Österreich zu tun ist, können Sie unserer Checkliste Todesfall entnehmen. In diesem Ratgeber-Artikel befassen wir uns mit einem der größten To-Dos: Der Wohnungs- bzw. Haushaltsauflösung nach einem Todesfall. Denn ganz gleich, ob die verstorbene Person ihr Haus/ihre Wohnung besessen oder gemietet hat: In den meisten Fällen sind die Hinterbliebenen mit einem ganzen verlassenen Hausstand konfrontiert.

Haushaltsauflösung oder Entrümpelung?

Bevor wir uns den Fakten zuwenden, müssen wir eine Begriffsklärung vornehmen: Auflösung ist nicht gleich Entrümpelung. Bei einer (professionellen) Entrümpelung wird der gesamte Haushalt (die komplette Einrichtung, sämtliche Möbel und den gesamten Hausrat) aus der Wohnung bzw. dem Haus entfernt und entsorgt

Eine Haushaltsauflösung ist wesentlich komplexer: Hier wird der gesamte Haushalt gesichtet und gesichert, Wertgegenstände professionell geschätzt und die Gegenstände in der Wohnung bzw. in dem Haus verkauft, verschenkt, einem anderen Haushalt zugeführt oder (nach Sichtung) professionell entsorgt. Eine Haushaltsauflösung dauert in der Regel wesentlich länger als eine Entrümpelung.

Haushaltsauflösung - Infos im Überblick

  1. Die Erben bzw. Hinterbliebenen sind sowohl für die Kündigung als auch für die Räumung einer Wohnung verantwortlich.
  2. Für eine durchschnittliche Wohnung (drei Zimmer mit Hausrat) belaufen sich die Kosten einer Räumung auf ungefähr 1.500€
  3. Wer eine Haushaltsauflösung selbst in die Hand nimmt, spart Kosten. Eine professionelle Wohnungsauflösung hingegen spart Nerven und Zeit.

Wer zahlt die Wohnungsauflösung bei einem Todesfall?

Grundsätzlich sind die Hinterbliebenen bzw. die Erben für die Haushaltsauflösung nach einem Todesfall verantwortlich. Da die Auftraggeber einer Wohnungsauflösung auch die Kosten tragen, zahlen in einem Todesfall also die Erben der verstorbenen Person die Haushaltsauflösung bzw. die Entrümpelung. In der Regel können diese Kosten aus dem Nachlass gedeckt werden. Die Stadt bzw. das Land Österreich übernimmt die Kosten der Entrümpelung nur dann, wenn es keine Erben gibt bzw. wenn die vorgesehenen Erben das Erbe ausschlagen. 

Wann nach Sterbefall darf man die Wohnung leer räumen?

Da in Österreich die Erben für die Auslösung bzw. die Entrümpelung des Haushalts der verstorbenen Person verantwortlich sind, darf die Räumung der Wohnung erst dann erfolgen, wenn das Testament eröffnet wurde und feststeht, wer die Erben sind. Da es insbesondere für die Kündigung von Mietwohnungen im Todesfall strenge Fristen gibt, ist es wichtig, dass das Testament möglichst bald nach dem Todesfall eröffnet wird. Dies ist einer der Gründe, warum es sinnvoll ist, sein Testament zu hinterlegen (z.B. bei einem Anwalt). 

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Sind Erben verpflichtet, eine Wohnung zu räumen?

Die Frage nach der Verpflichtung zur Wohnungsauflösung nach einem Sterbefall ist vor allem dann relevant, wenn die verstorbene Person zur Miete gewohnt hat. Tatsächlich haben die Erben an dem Todeszeitpunkt nämlich nur 14 Tage Zeit, um den/die Vermieter:in über den Todesfall zu informieren und das Mietverhältnis zu kündigen. Erfolgt die Kündigung nicht fristgerecht, werden die Erben automatisch zu den neuen Hauptmietern. In jedem Fall sind die Erben in einem Todesfall dazu verpflichtet, sich um den Haushalt der verstorbenen Person zu kümmern und die Wohnung (im Falle einer Mietwohnung) entweder zu räumen oder den Mietvertrag zu übernehmen.

Wie lange muss nach dem Tod noch Miete gezahlt werden?

Grundsätzlich haben Erben in Österreich ab dem Todeszeitpunkt 14 Tage lang Zeit, den Vermieter/die Vermieterin der verstorbenen Person über den Todesfall zu informieren und das Mietverhältnis zu kündigen. In diesem Fall gilt allerdings auch die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Diese drei Monatsmieten sind von den Erben zu begleichen. Kündigen die Erben das Mietverhältnis nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Todeszeitpunkt, werden sie automatisch zu den neuen Hauptmietern.

Mietvertrag übernehmen nach Sterbefall

Als Erbe bzw. Erbin haben Sie auch die Wahl, ob Sie den Mietvertrag kündigen oder die Wohnung übernehmen und selbst nutzen wollen. Beachten Sie bitte: Wenn Sie den Mietvertrag nicht übernehmen wollen, haben Sie nur 14 Tage Zeit, den Vermieter/die Vermieterin darüber zu informieren. Nach § 14 des Mietrechtsgesetzes dürfen Sie den Mietvertrag übernehmen, wenn Sie in einem der folgenden Verwandtschaftsverhältnisse oder Partnerschaftsverhältnisse zum verstorbenen Hauptmieterin bzw. zum Hauptmieter stehen:

  1. Ehefrau und Ehemann (auch eingetragene PartnerInnen)
  2. LebensgefährtInnen
  3. Verwandte in gerader Linie (wie z.B. Kinder, Enkelkinder oder Eltern)
  4. Geschwister

Wie funktioniert eine Haushaltsauflösung?

Sie sollten unbedingt innerhalb der Familie oder bei Freunden und Nachbarn nachfragen, ob jemand Gegenstände mit Erinnerungswert haben möchte. Wenn nur noch das übrig bleibt, was niemand aus der Verwandtschaft wollte, stellt sich die Frage, was damit passiert. Bei Kunst oder Schmuck ist die Einschätzung oft schwierig. Wenden Sie sich daher an einen Sachverständigen oder an einen anderen Experten. Für den Rest gibt es die Optionen: Verkaufen, spenden oder wegwerfen.

Wenn Sie den Haushalt selbst auflösen wollen

Wenn nach der Terminfindung genügend Helfer und ein Termin für die endgültige Räumung gefunden sind, sollte ein Container bestellt oder Sperrmüll beantragt werden. Beachten Sie, dass Sperrmüll im Normalfall je nach Region an einige wenige Termine pro Jahr gebunden oder mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Damit genügend Platz für Transportfahrzeuge und Container vor dem Haus vorhanden ist, sollten Sie ein Halte- oder Parkverbot beantragen. 

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Was kostet eine professionelle Haushaltsräumung?

Wohnungsauflösungen sind sehr zeitintensiv und sollten gut geplant sein. Wer in ein professionelles Räumungsunternehmen investiert, spart sich unter Umständen zahlreiche Arbeitsschritte (fachgemäße Entsorgung, Schleppen und Entrümpeln, kleinere Montagearbeiten oder den Verkauf einiger Wertgegenstände). Seriöse Räumungsunternehmen nennen keine pauschalen Preise, ohne den notwendigen Räumungsaufwand zu kennen. Bei einer Haushaltsauflösung sind folgende Faktoren preisbestimmend:

  • Größe, Menge und Art des zu räumenden Hausrats
  • Lage und Zugang zur Wohnung (Fahrstuhl, Parkmöglichkeit etc.)
  • Anfahrtsweg
  • Aktuelle Entsorgungspreise
  • Wertausgleich durch Möbelankauf
  • Menge und Art des zu entsorgenden Hausrats
  • Aktuelle Entsorgungspreise
  • Anzahl der benötigten Mitarbeiter und Tage
  • Lage des Objekts – zum Beispiel Stockwerk, Hanglage etc.
  • Zugang im Inneren des Objekts – z.B. Fahrstuhl

So sparen Sie bei der Haushaltsauflösung durch ein Unternehmen

Ein Weg, wie man trotz Profis Geld spart bei der Haushaltsauflösung: Suchen Sie sich einen Anbieter aus der näheren Umgebung. Das reduziert den Anfahrtsweg und somit auch die Kosten. Wirbt ein Entrümpelungs-Unternehmen mit „Verwertbares wird angerechnet“, wirkt sich dies positiv auf den Endpreis aus. Das bedeutet, dass die Firma Wertgegenstände im Rahmen der Haushaltsauflösung verkauft, wodurch sich der Endpreis der Haushaltsauflösung reduziert

So erkennen Sie einen seriösen Räumungsprofi

Der erste Schritt sollte immer eine kostenlose Besichtigung sein. Dies kann nur vom Bewohner selbst oder vom Ehepartner, Kindern oder Eltern eines Verstorbenen angesucht werden. Ein Besichtigungstermin ist oft kurzfristig möglich. Ein Profi schaut sich die Wohnung an und bespricht mit den Bewohnern oder Hinterbliebenen, welche Gegenstände entsorgt und welche weiter verwertet werden können. Danach bekommen Sie ein schriftliches Angebot. Holen Sie sich auf jeden Fall mehrere Angebote ein, um vergleichen zu können.

  • Wird die Wohnung und der Besitz besichtigt?
  • Ist die Erstbesichtigung kostenfrei?
  • Hat der Anbieter eine Expertise, sprich Fachwissen?
  • Bespricht der Anbieter bei der Besichtigung seine Vorgehensweise mit Ihnen?
  • Sind die Preise offen und transparent?
  • Gibt es einen Festpreis?
  • Wie hoch ist der Stundensatz? Ein Stundensatz unter 20€ gilt als unseriös.
  • Wieviel Zeit wird für die Auflösung veranschlagt?
  • Werden verwertbare Möbel und andere Gegenstände der Aufwandspauschale gegengerechnet?
  • Garantiert der Anbieter eine ordnungsgemäße Versorgung aller Gegenstände?
  • Hat die Firma eine Haftpflichtversicherung?
  • Wahrt das Unternehmen die Diskretion?

Wohnungsauflösung nach Todesfall - Checkliste

  1. Erbklärung: Gibt es ein Testament? Wer bekommt die Immobilie?
  2. Haushaltssicherung und -sichtung: Strom, Gas und Wasser abstellen, Verderbliches entsorgen und sich um eventuell vorhandene Haustiere kümmern. Sichern Sie alle persönlich wichtigen Dokumente wie Pässe, Versicherungspapiere und den Angehörigen betreffenden Unterlagen wie Bankpapiere sowie Bargeld, Gold, Schmuck und Wertsachen. Kündigen Sie ggf. die Miete. Kümmern Sie sich außerdem um weitere Kündigungen, Ab- oder Ummeldungen: Versicherungen, Festnetzanschlüssen, Rundfunkbeiträgen, Abonnements, Internetaccounts, Auto, Gas, Wasser und Strom.
  3. Danach können Sie aus dem Haushalt alle Gegenstände entnehmen, die einen persönlichen Wert für Sie haben, wenn Sie Erbe sind.
  4. Schätzung durch Experten für Wertgegenstände.
  5. Ortstermin mit verschiedenen Anbietern für Haushaltsauflösungen
  6. Prüfen Sie den Auftrag.
  7. Auftragsbestätigung und Terminierung
  8. Sie möchten Gegenstände aufheben, haben aber keinen Platz? Mieten Sie Lagerräume an.
  9. Räumung
  10. Danach erfolgt die Übergabe, bei der Sie überprüfen sollten, ob alle Leistungen erfüllt wurden.

Quellen

Raeumungen.at: Tod eines Mieters (Link)

Wienerwohnen.at: Miet-Ende im Sterbefall (Link)